Was ist eine digitale Unterschrift?
Eine digitale Unterschrift (auch: elektronische Signatur) ist eine Methode, um die Identität des Unterzeichners und die Integrität eines Dokuments elektronisch nachzuweisen. Im Gegensatz zur handschriftlichen Unterschrift auf Papier erfolgt die Signatur vollständig digital — beispielsweise über eine Zeichnung im Browser, ein Zertifikat oder eine biometrische Eingabe.
In der Europäischen Union regelt die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) die rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen. Sie unterscheidet drei Stufen: die einfache elektronische Signatur (SES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
eIDAS-Konformität: SES, AES & QES
Die eIDAS-Verordnung definiert drei Stufen elektronischer Signaturen, die sich in Sicherheit und Beweiskraft unterscheiden:
SES — Einfache Signatur
Die niedrigste Stufe. Beispiele: handschriftliche Signatur im Browser, Name unter einer E-Mail. Keine besonderen technischen Anforderungen. Für die meisten Verträge ausreichend.
Contri nutzt SES
AES — Fortgeschrittene Signatur
Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet. Ermöglicht die Erkennung nachträglicher Änderungen am Dokument. Erfordert Signaturerstellungsdaten unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners.
QES — Qualifizierte Signatur
Höchste Stufe. Basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und einer sicheren Signaturerstellungseinheit. Rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§ 126a BGB).
So funktioniert die digitale Unterschrift bei Contri
In vier einfachen Schritten zum unterschriebenen Vertrag.
Schritt 1
Vertrag erstellen
Erstellen Sie Ihren Vertrag aus einer Vorlage oder von Grund auf. Füllen Sie alle Platzhalter aus und prüfen Sie die Vorschau.
Schritt 2
Zur Unterschrift versenden
Versenden Sie den fertigen Vertrag per E-Mail an den Vertragspartner. Dieser erhält einen sicheren Link zur Unterzeichnung.
Schritt 3
Digital unterschreiben
Beide Parteien unterschreiben bequem im Browser — mit handschriftlicher Signatur auf dem Touchpad, Smartphone oder per Maus.
Schritt 4
Audit-Trail & PDF
Nach vollständiger Unterzeichnung wird ein PDF mit eingebetteten Signaturen und vollständigem Audit-Trail erstellt.
Audit-Trail & Nachverfolgung
Jede Unterschrift wird lückenlos protokolliert. Der Audit-Trail dokumentiert, wer wann und von wo aus unterschrieben hat. So haben Sie jederzeit einen rechtssicheren Nachweis über den Unterzeichnungsprozess.
Nach vollständiger Unterzeichnung durch alle Parteien wird der Vertrag unveränderbar gespeichert. Das exportierte PDF enthält alle Signaturen und Metadaten — bereit zur Archivierung.
Was wird protokolliert?
- Exakter Zeitstempel jeder Signatur (UTC)
- IP-Adresse des Unterzeichners
- Browser- und Geräteinformationen (User-Agent)
- Angegebener Ort und Datum
- Handschriftliche Signatur als Bilddatei
- Status-Verlauf (Entwurf, AG unterschrieben, vollständig)
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland gilt der Grundsatz der Formfreiheit (§ 125 BGB): Verträge können grundsätzlich in jeder Form geschlossen werden — mündlich, schriftlich oder elektronisch. Eine einfache elektronische Signatur ist damit für die meisten Vertragstypen ausreichend.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen Schriftform (§ 126 BGB), die eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt, und der Textform (§ 126b BGB), die keine Unterschrift erfordert. Für Arbeitsverträge, Dienstverträge und die meisten Geschäftsverträge genügt eine einfache elektronische Signatur.
Das Nachweisgesetz (NachwG) verlangt seit August 2022, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederlegen. Die Niederschrift muss vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Für die Ersetzung der Schriftform ist eine QES erforderlich. Unabhängig davon ist der Arbeitsvertrag selbst formfrei gültig — die Nachweispflicht betrifft nur die Dokumentation der Bedingungen.
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Unterschrift
Ist eine digitale Unterschrift rechtsgültig?
Ja. Gemäß der eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist (Art. 25 Abs. 1 eIDAS). Contri verwendet einfache elektronische Signaturen (SES), die für die meisten Vertragstypen in Deutschland rechtsgültig sind.
Für welche Verträge genügt eine einfache elektronische Signatur?
Die meisten Verträge in Deutschland unterliegen der Formfreiheit nach § 125 BGB. Das bedeutet: Eine einfache elektronische Signatur reicht für Arbeitsverträge, Dienstverträge, NDAs, Mietverträge und viele weitere Vertragstypen. Ausnahmen bestehen etwa bei notarieller Beurkundungspflicht (z. B. Grundstückskauf) oder Schriftformerfordernis (z. B. Bürgschaften).
Was ist der Unterschied zwischen SES, AES und QES?
SES (Simple Electronic Signature) ist die einfachste Form — z. B. eine handschriftliche Signatur im Browser. AES (Advanced Electronic Signature) ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet und erkennt nachträgliche Änderungen. QES (Qualified Electronic Signature) erfordert ein qualifiziertes Zertifikat und ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt. Contri nutzt SES, die für die überwiegende Mehrheit der Verträge ausreicht.
Welche Daten werden im Audit-Trail gespeichert?
Der Audit-Trail dokumentiert den Zeitstempel jeder Unterschrift, die IP-Adresse, den verwendeten Browser (User-Agent), den angegebenen Ort sowie die Signatur als Bilddatei. Diese Informationen dienen als Nachweis der Unterzeichnung.
Kann ich auch auf dem Smartphone unterschreiben?
Ja. Der Unterschriftsvorgang funktioniert vollständig im Browser — auf Desktop, Tablet und Smartphone. Auf mobilen Geräten können Sie einfach mit dem Finger auf dem Touchscreen unterschreiben.
Was passiert nach dem Nachweisgesetz (NachwG)?
Das Nachweisgesetz verlangt seit August 2022, dass Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen. Die Niederschrift selbst muss unterschrieben werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann die Schriftform ersetzen (§ 126a BGB). Für die Niederlegung der Arbeitsbedingungen jenseits des NachwG genügt die elektronische Form.
Arbeitsvertrag digital unterschreiben
Der Arbeitsvertrag ist der häufigste Vertragstyp, der mit Contri digital unterschrieben wird. Da Arbeitsverträge in Deutschland formfrei geschlossen werden können, genügt eine einfache elektronische Signatur (SES) für den rechtsgültigen Vertragsschluss. Lediglich die Nachweispflicht nach dem NachwG erfordert die Schriftform — diese wird in der Praxis häufig zusätzlich in Papierform erfüllt.
Mit Contri erstellen Sie Ihren Arbeitsvertrag aus einer kostenlosen Vorlage, versenden ihn per E-Mail an den Arbeitnehmer und erhalten die Unterschrift digital zurück — in Minuten statt Tagen.
Vertrag online unterschreiben: So geht's
Mit Contri unterschreiben Sie jeden Vertrag direkt im Browser — ohne Software-Installation, ohne Drucken und ohne Postweg. Der Prozess ist denkbar einfach:
- Vertrag erstellen oder PDF hochladen
- Per E-Mail an den Vertragspartner versenden
- Beide Parteien unterschreiben im Browser
- Unterschriebenes PDF mit Audit-Trail herunterladen