Mietvertrag Vorlage — kostenlos erstellen & als PDF exportieren
Erstellen Sie Ihren Mietvertrag kostenlos mit Contri. Unsere Vorlage enthält alle Pflichtangaben für Wohnraum- und Gewerbemietverträge — Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfristen und mehr. Vertrag ausfüllen, als PDF exportieren und digital unterschreiben.
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Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache (in der Regel einer Wohnung oder eines Gewerberaums) zu gewähren, und der Mieter sich zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage bildet § 535 BGB.
Das deutsche Mietrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Wohnraummietverträgen und Gewerbemietverträgen. Wohnraummietverträge unterliegen einem besonderen Mieterschutz — etwa bei Kündigung, Mieterhöhung und Kaution. Gewerbemietverträge sind dagegen weitgehend frei verhandelbar.
Mietverträge sind in Deutschland grundsätzlich formfrei — sie können also auch mündlich geschlossen werden. Eine wichtige Ausnahme bildet § 550 BGB: Wird ein Mietvertrag für länger als ein Jahr geschlossen, bedarf er der Schriftform. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Mietvertrag Vorlage kostenlos 2026
Mit dem kostenlosen Vertragsgenerator von Contri erstellen Sie Ihren Mietvertrag in wenigen Minuten. Die Vorlage enthält alle wesentlichen Regelungen: Mietparteien, Mietobjekt, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution, Mietdauer und Kündigungsfristen. Jede Klausel kann individuell angepasst werden.
Füllen Sie einfach die Platzhalter aus — Name des Mieters, Adresse, Mietbeginn, Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung. Der fertige Vertrag wird als PDF exportiert und kann direkt über Contri digital unterschrieben werden.
Pflichtangaben im Mietvertrag
Ein vollständiger Mietvertrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und beide Parteien abzusichern:
Vertragsparteien
Vollständige Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter. Bei mehreren Mietern müssen alle namentlich aufgeführt werden.
Mietobjekt
Genaue Bezeichnung der Mietsache: Adresse, Lage im Gebäude, Wohnfläche, Anzahl der Räume, Zubehör (Keller, Stellplatz, Garten).
Miethöhe (Kaltmiete)
Die monatliche Nettokaltmiete in Euro. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Nebenkosten
Art und Höhe der Nebenkostenvorauszahlung oder Pauschale. Auflistung der umlagefähigen Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung.
Kaution
Höhe der Mietkaution (max. 3 Nettokaltmieten), Zahlungsmodalitäten und Anlageform. Der Mieter kann in drei Raten zahlen.
Mietbeginn & Mietdauer
Datum des Mietbeginns und ggf. der Befristung. Bei unbefristeten Verträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Befristung & Kündigungsfristen
Bei befristeten Verträgen: Angabe des Befristungsgrundes. Bei unbefristeten: Verweis auf die gesetzlichen Fristen nach § 573c BGB.
Hausordnung
Verweis auf die geltende Hausordnung oder Aufnahme wesentlicher Regeln (Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, Tierhaltung).
Schönheitsreparaturen
Regelung, ob und in welchem Umfang der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss. Starre Fristenpläne sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Nebenkosten im Mietvertrag
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt abschließend, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Dabei wird zwischen Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) und Kaltmiete (reine Nettomiete ohne Betriebskosten) unterschieden.
Umlagefähige Kosten umfassen unter anderem: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasserversorgung, Aufzug, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen), Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart sowie Gemeinschaftsantenne und Kabelanschluss.
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Rücklagen. Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen.
Im Mietvertrag sollte klar geregelt sein, ob die Nebenkosten als Vorauszahlung (mit jährlicher Abrechnung) oder als Pauschale (ohne Abrechnung) vereinbart werden. Bei einer Vorauszahlung ist der Vermieter verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Kaution: Regeln & Höchstgrenzen
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis. § 551 BGB regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen:
- Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen.
- Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig.
- Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen — auf einem separaten Sparkonto mit üblicher Verzinsung.
- Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme.
- Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist (in der Regel 3–6 Monate), bevor die Kaution zurückgezahlt werden muss.
- Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von § 551 BGB abweichen, sind unwirksam.
Befristeter vs. unbefristeter Mietvertrag
Unbefristeter Mietvertrag
Der Regelfall im deutschen Wohnraummietrecht. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Der Mieter genießt umfassenden Kündigungsschutz: Der Vermieter kann nur bei berechtigtem Interesse kündigen (z. B. Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung oder wirtschaftliche Verwertung).
Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag)
Ein befristeter Mietvertrag nach § 575 BGB ist nur zulässig, wenn der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund angibt — etwa Eigenbedarf, geplante Baumaßnahmen oder Vermietung an Betriebsangehörige. Ohne gültigen Befristungsgrund gilt der Vertrag als unbefristet. Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Bei der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter nachweisen, dass er die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt. Die Kündigung muss den Grund detailliert darlegen und die gesetzlichen Fristen einhalten.
Kündigung des Mietvertrags
Die Kündigungsfristen für Wohnraummietverträge sind in § 573c BGB geregelt. Für Mieter gilt stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen.
Für Vermieter staffeln sich die Fristen nach der Dauer des Mietverhältnisses:
- Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer 5 bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich (§ 543 BGB). Für den Vermieter kommt sie etwa bei Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder bei erheblicher Gefährdung der Mietsache in Betracht. Für den Mieter bei schwerwiegenden Mängeln, die die Gesundheit gefährden.
Mietvertrag digital erstellen und unterschreiben
Mit Contri erstellen Sie Ihren Mietvertrag vollständig digital — vom ersten Entwurf bis zur Unterschrift. Wählen Sie die Mietvertrag-Vorlage, füllen Sie die Platzhalter aus und versenden Sie den Vertrag per E-Mail an den Mieter. Beide Parteien unterschreiben direkt im Browser.
Da Mietverträge in Deutschland grundsätzlich formfrei sind, genügt eine einfache elektronische Signatur für den rechtsgültigen Vertragsschluss. Nur bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist die Schriftform erforderlich (§ 550 BGB). Mehr zur digitalen Unterschrift erfahren Sie auf unserer Seite zur digitalen Unterschrift.
- Mietvertrag aus Vorlage erstellen oder eigene Vorlage nutzen
- Platzhalter ausfüllen: Mieter, Adresse, Miethöhe, Kaution
- Per E-Mail an den Mieter versenden
- Beide Parteien unterschreiben digital im Browser
- Unterschriebenes PDF mit Audit-Trail herunterladen
Häufig gestellte Fragen zum Mietvertrag
Kann ich einen Mietvertrag kostenlos erstellen?
Ja. Mit Contri erstellen Sie einen vollständigen Mietvertrag kostenlos — direkt im Browser. Wählen Sie die Mietvertrag-Vorlage, füllen Sie die Platzhalter aus und exportieren Sie den fertigen Vertrag als PDF. Keine versteckten Kosten, keine Registrierungspflicht für die Vorlage.
Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?
Grundsätzlich nein. Mietverträge unterliegen in Deutschland der Formfreiheit und können auch mündlich geschlossen werden. Eine Ausnahme gilt nach § 550 BGB: Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Wird diese nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Mietsache gekündigt werden.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Nach § 551 BGB darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem separaten Konto anlegen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden. Für Vermieter verlängert sich die Frist je nach Mietdauer auf bis zu neun Monate.
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Umlagefähige Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgelistet. Dazu gehören unter anderem: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart und Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelanschluss. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig.