Arbeitsvertrag erstellen — Vorlage & Muster kostenlos 2026

Erstellen Sie Ihren Arbeitsvertrag kostenlos mit dem Vertragsgenerator von Contri. Unsere Vorlage enthält alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz, lässt sich individuell anpassen und als PDF exportieren. Befristet oder unbefristet — in Minuten fertig.

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Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer verpflichtet, weisungsgebundene Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber im Gegenzug eine Vergütung zahlt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 611a BGB, der den Arbeitsvertrag als Unterform des Dienstvertrags definiert.

In Deutschland gilt für Arbeitsverträge der Grundsatz der Formfreiheit: Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln (konkludent) geschlossen werden. Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz (NachwG) den Arbeitgeber seit August 2022, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Arbeitsvertrag Vorlage kostenlos 2026

Mit dem kostenlosen Vertragsgenerator von Contri erstellen Sie einen vollständigen Arbeitsvertrag in wenigen Minuten. Unsere Vorlage wurde von Rechtsexperten erstellt und enthält alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz (NachwG). Sie wählen die Vorlage, füllen die Platzhalter aus und exportieren den fertigen Vertrag als PDF.

Die Vorlage ist NachwG-konform und deckt alle seit August 2022 vorgeschriebenen Angaben ab — inklusive Arbeitszeitregelung, Kündigungsfristen, Probezeit und Hinweis auf anwendbare Tarifverträge. Passen Sie den Vertrag individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz

Seit August 2022 schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) erweiterte Pflichtangaben in Arbeitsverträgen vor. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit und Ruhepausen
  • Vergütung (Zusammensetzung und Fälligkeit)
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Dauer der Probezeit
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Anspruch auf Fortbildung

Befristeter vs. unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Wahl zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag hat weitreichende Folgen für beide Vertragsparteien. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann nur durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet werden.

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung unterliegt den strengen Regeln des § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz):

Befristung mit Sachgrund

Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z. B. Vertretung, Projektarbeit, Erprobung) ist eine Befristung ohne zeitliche Obergrenze möglich. Der Sachgrund muss im Vertrag dokumentiert werden.

Befristung ohne Sachgrund

Ohne Sachgrund darf ein Arbeitsvertrag auf maximal zwei Jahre befristet werden — mit höchstens dreimaliger Verlängerung innerhalb dieses Zeitraums. Voraussetzung: Es darf kein vorheriges Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben.

Arbeitsvertrag Minijob: Besonderheiten

Auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag dringend empfohlen. Seit Oktober 2022 liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro monatlich. Für Minijobs gelten dieselben Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz wie für reguläre Arbeitsverhältnisse.

Besonderheiten beim Minijob-Vertrag betreffen vor allem die Sozialversicherung (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich), die pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber und den anteiligen Urlaubsanspruch. Im Übrigen gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundsätze — insbesondere Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Probezeit im Arbeitsvertrag

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis testen können. Sie darf gemäß § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate betragen. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen — ohne dass ein bestimmter Kündigungstermin eingehalten werden muss.

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit im angemessenen Verhältnis zur Vertragslaufzeit stehen. Ein befristeter Vertrag über sechs Monate mit einer sechsmonatigen Probezeit wäre unwirksam. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach sechs Monaten — also in der Regel nach Ende der Probezeit.

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
  • 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Monatsende
  • 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Monatsende
  • 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Monatsende
  • 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Monatsende
  • 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Monatsende
  • 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Monatsende

Im Arbeitsvertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vereinbart werden — es sei denn, es handelt sich um Kleinbetriebe (bis 20 Beschäftigte) oder eine Befristung zur Aushilfe (bis 3 Monate).

Arbeitsvertrag PDF erstellen und digital unterschreiben

Mit Contri erstellen Sie Ihren Arbeitsvertrag digital und versenden ihn direkt zur Unterschrift — ohne Drucken, ohne Scannen, ohne Postweg. Der gesamte Workflow läuft im Browser: Vorlage ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF exportieren und per E-Mail an den Arbeitnehmer senden.

Beide Parteien unterschreiben digital im Browser. Jede Unterschrift wird mit Zeitstempel, IP-Adresse und Audit-Trail dokumentiert. Nach vollständiger Unterzeichnung erhalten Sie ein rechtssicheres PDF mit eingebetteten Signaturen.

So funktioniert der digitale Workflow

  • 1Arbeitsvertrag aus Vorlage erstellen und Platzhalter ausfüllen
  • 2Vertrag in der Live-Vorschau prüfen
  • 3Als PDF exportieren oder direkt zur Unterschrift versenden
  • 4Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschreiben digital im Browser
  • 5Fertiges PDF mit Audit-Trail und Signaturen herunterladen

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsvertrag

Kann ich einen Arbeitsvertrag kostenlos erstellen?

Ja. Mit dem kostenlosen Vertragsgenerator von Contri erstellen Sie einen vollständigen Arbeitsvertrag in wenigen Minuten. Die Vorlage enthält alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz und kann individuell angepasst werden. Der Export als PDF ist ebenfalls kostenlos.

Was muss in einen Arbeitsvertrag 2026?

Seit August 2022 schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) erweiterte Pflichtangaben vor: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsbeginn, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit, Hinweis auf Fortbildungsanspruch und anwendbare Tarifverträge. Contri deckt alle Pflichtangaben automatisch ab.

Ist ein Arbeitsvertrag ohne Unterschrift gültig?

Ja. In Deutschland gilt für Arbeitsverträge der Grundsatz der Formfreiheit — ein Arbeitsvertrag kann sogar mündlich geschlossen werden und ist rechtsgültig. Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Wie lange darf die Probezeit sein?

Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen (§ 622 Abs. 3 BGB). Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit im Verhältnis zur Vertragslaufzeit stehen.

Was ist der Unterschied zwischen befristet und unbefristet?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann nur durch Kündigung beendet werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Eine Befristung ist nach § 14 TzBfG nur mit Sachgrund oder ohne Sachgrund bis maximal zwei Jahre zulässig (mit höchstens dreimaliger Verlängerung).

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