Minijob Arbeitsvertrag erstellen — Vorlage für 520-Euro-Jobs

Erstellen Sie einen Arbeitsvertrag für Minijobber in wenigen Minuten. Die Vorlage enthält alle Besonderheiten für geringfügige Beschäftigung: Verdienstgrenze, Sozialversicherung, Pauschalsteuer und anteiliger Urlaubsanspruch. Kostenlos und ohne Anmeldung.

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Was ist ein Minijob-Arbeitsvertrag?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro nicht überschreitet. Auch für Minijobs ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag dringend empfohlen — das Nachweisgesetz gilt uneingeschränkt.

Der Minijob-Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom regulären Arbeitsvertrag vor allem bei der Sozialversicherung: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Der Minijobber kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Pauschalsteuer von 2 % übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.

Besonderheiten im Minijob-Vertrag

Trotz der geringfügigen Beschäftigung gelten für Minijobber dieselben arbeitsrechtlichen Grundsätze wie für Vollzeitbeschäftigte:

  • Anspruch auf bezahlten Urlaub (anteilig nach Arbeitstagen)
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen)
  • Kündigungsschutz nach dem KSchG (ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit)
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht
  • Pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber (2 %)
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale durch den Arbeitgeber

Minijob-Vertrag erstellen: So funktioniert es

Klicken Sie auf "Jetzt erstellen" und wählen Sie die Minijob-Vorlage. Tragen Sie die Daten ein — Arbeitgeber, Minijobber, Stundenlohn, wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubstage — und exportieren Sie den Vertrag als PDF. Die Vorlage enthält automatisch die korrekten Hinweise zur Sozialversicherung und Pauschalbesteuerung.

Verdienstgrenze und Arbeitszeit 2026

Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 538 Euro monatlich (Stand 2026). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn multipliziert mit 130 Stunden pro Quartal. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt sich die aktuelle Grenze.

Überschreitet das Entgelt in einzelnen Monaten die 538-Euro-Grenze, bleibt der Minijob-Status erhalten, solange das Jahresentgelt 6.456 Euro nicht übersteigt. Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitungen bis zu zwei Monaten im Jahr sind unschädlich.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für einen Minijob einen schriftlichen Vertrag?

Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Minijobber haben denselben anteiligen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen wird der Urlaub anteilig berechnet.

Wie hoch sind die Abgaben für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen U1, U2 und U3. Insgesamt liegen die Lohnnebenkosten bei rund 31 % des Arbeitsentgelts.

Minijob Arbeitsvertrag erstellen — Vorlage für 520-Euro-Jobs

Wählen Sie die Vorlage, füllen Sie die Daten aus und exportieren Sie den fertigen Vertrag als PDF — kostenlos und in wenigen Minuten.

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