Befristeter Arbeitsvertrag erstellen — kostenlose Vorlage
Erstellen Sie einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem kostenlosen Generator von Contri. Die Vorlage enthält alle Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Sachgrund, Befristungsdauer, Probezeit und alle NachwG-Pflichtangaben. Nutzen Sie die Arbeitsvertrag-Vorlage und passen Sie die Befristungsklausel individuell an.
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Befristung mit und ohne Sachgrund
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unterscheidet zwei Arten der Befristung:
Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG): Ein Arbeitsvertrag kann ohne Sachgrund auf maximal zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu drei Verlängerungen möglich. Voraussetzung: Es darf zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben (Vorbeschäftigungsverbot).
Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG): Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist die Befristung ohne zeitliche Obergrenze möglich. Anerkannte Sachgründe sind unter anderem: vorübergehender betrieblicher Bedarf, Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, Eigenart der Arbeitsleistung, Erprobung oder gerichtlicher Vergleich.
Was enthält die Vorlage für befristete Arbeitsverträge?
Die Arbeitsvertrag-Vorlage lässt sich für befristete Verhältnisse anpassen:
- Befristungszeitraum (Beginn und Ende)
- Sachgrund der Befristung (falls zutreffend)
- Regelung zur Probezeit (im Verhältnis zur Befristung)
- Alle NachwG-Pflichtangaben
- Kündigungsmöglichkeit während der Befristung
- Hinweis auf das Vorbeschäftigungsverbot
- Verlängerungsklausel bei sachgrundloser Befristung
Probezeit bei befristeten Verträgen
Die Probezeit muss bei befristeten Arbeitsverträgen im angemessenen Verhältnis zur Vertragslaufzeit stehen. Eine sechsmonatige Probezeit bei einem auf sechs Monate befristeten Vertrag wäre unverhältnismäßig und unwirksam. Als Faustregel gilt: Die Probezeit sollte nicht mehr als ein Drittel der Gesamtlaufzeit betragen.
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Ohne vereinbarte Probezeit kann ein befristeter Vertrag während der Laufzeit nur außerordentlich gekündigt werden — sofern nicht ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.
Ende der Befristung und Verlängerung
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist — ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis nach Fristablauf fortgesetzt und der Arbeitgeber widerspricht nicht unverzüglich, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 15 Abs. 6 TzBfG).
Bei sachgrundloser Befristung ist eine Verlängerung nur innerhalb der Zweijahresfrist und maximal dreimal möglich. Jede Verlängerung muss vor Ablauf der bisherigen Befristung vereinbart werden — eine nachträgliche Verlängerung gilt als Neueinstellung und setzt das Vorbeschäftigungsverbot in Gang.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund befristet werden?
Ohne Sachgrund kann ein Arbeitsvertrag auf maximal zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu drei Verlängerungen zulässig. Voraussetzung ist, dass zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand.
Was passiert nach Ablauf der Befristung?
Der Vertrag endet automatisch. Wird das Arbeitsverhältnis danach fortgesetzt und widerspricht der Arbeitgeber nicht unverzüglich, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 15 Abs. 6 TzBfG).
Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Nur wenn im Vertrag eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Klausel ist nur eine außerordentliche (fristlose) Kündigung bei wichtigem Grund möglich. Eine Probezeit-Klausel ermöglicht die Kündigung während der Probezeit.